befelgeber,
der
;
-s/-Ø
.
›mit Befehls-, Auftragsrechten Ausgestatteter oder sich diese Anmaßender‹;
zu
1
befel
 2,
1
befelen
 2.
Bedeutungsverwandte:
befelhaber
,
befelsman
.

Belegblock:

Maaler
52v
(
Zürich
1561
):
Befelchgaͤber / die eim befolhẽd / etwas für einen zethůn. Mandatores.
Chron. Augsb.
7, 146, 10
(
schwäb.
, zu
1548
):
dieselbigen bevelchgeber und anschaffer […] solten als herrn ob den pfulgen bleiben sitzen?
Rwb
1, 1379
.