befelgeber,
der
;-s/-Ø
.›mit Befehls-, Auftragsrechten Ausgestatteter oder sich diese Anmaßender‹;
zu
1
befel
2, 1
befelen
2.Bedeutungsverwandte:
befelhaber
befelsman
Belegblock:
Maaler
52v
(Zürich
1561
): Befelchgaͤber / die eim befolhẽd / etwas für einen zethůn. Mandatores.
Chron. Augsb.
7, 146, 10
(schwäb.
, zu 1548
): dieselbigen bevelchgeber und anschaffer […] solten als herrn ob den pfulgen bleiben sitzen?
Rwb
1, 1379
.