1
befaren,V.;
zu
mhd.
vâren
›feindlich trachten‹
(Lexer
).3, 21
1.
›etw. befürchten, sich wegen einer drohenden Sache Sorgen machen‹.Bedeutungsverwandte:
befürchten
besorgen
fürchten
sorge tragen
1
tragen
zagen
Syntagmen:
jn. b., sich keinen schaden b., sich b., das […]
; sich arges b., sich nichts für jm. b., jn
. e. S. anhängig b., sich der herren nicht b
. ›nichts von seiten der Herren befürchten‹; sich der empörung / misgunst / posse / schalkheit / verfinsterung, des falles / krieges / leides / schadens / tumultes / unrates b., etw
. (z. B. abgang
) zu b. sein, etw. höchlich zu b. sein
; befarte execution, befarendes übel
›befürchtetes Übel‹.Wortbildungen:
1
befarung
Belegblock:
Schöpper
27b
(Dortm.
1550
): Timere absolutè. Fuͤrchten zagen in fahr stehen befuͤrchten besorgen befahren sorg tragen.
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 89, 39
(hess.
, 1535
): dieweil mir mit einem wuesten unartigem waldvolk beladen und das derselbigen mher der widdertauf anhengig befharen muessen.
Bobertag, Faust
274, 27
(Frankf.
1587
): warumb bin ich nit ein Viehe, so one Seel stirbet, damit ich nichts weiters befahren doͤrffte.
v. Liliencron, Dür. Chron. Rothe
775, 96
(thür.
, 1421
): Alsso zogin nu die ketzir […] durch Mysen […] unde befarten sich der herren, die yn Lipzigk login, nichtiss nicht.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
205, 15
(osächs.
, 1523
/4
): und darf sich deshalben kein schaden […] nicht befarn.
Ermisch u. a., Haush. Vorw.
233, 6
(osächs.
, 1570
/7
): So due dich einer schalkheit und mißgunst befahrest.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 153, 26
(schles.
, 1577
): so doch dagegen […] viel ein grösser abgang im andern zu befahren.
M. Cunitia. Ur. Prop.
234, 46
(Öls
1650
): Monath und Tag in welchen man sich der verfinsterungen der Lichter zu befahren haͤtte?
Chron. Augsb.
8, 188,
Anm. 2 (schwäb.
, 1562
): daß […] höchlich zu befaren ist, dise stat […] möchte hiermit [sterbende leuff] auch angegriffen werden.
Ebd.
221,
Anm. 1 (1563
): weliches dises vorstehend jar neben andern leichtlich daraus befarenden übeln nit weniger zu besorgen.
Henisch
237
(Augsb.
1616
): Befahren / befuͤrchten / in sorgen stehen / besorgen […]. Wer auff der Erden ligt / darff sich keines fals befahrẽ.
Ebd.
973
: Befahren / befuͤrchten / Schew haben / vereri. Daruͤber hat man sich Tumults vnd Empoͤrung zubefahren.
Chron. Magdeb. 2,
94, 16
; Lappenberg, Fleming. Ged.
465, 8, 5
; Küther, UB Frauensee
387, 5
; Anderson u. a., Flugschrr. 1,
3, 23
; Ermisch u. a., a. a. O.
223, 19
; Reichmann, Dietrich. Schrr.
67, 5
; Chron. Augsb.
7, 326, 11
; Barack, Zim. Chron.
1, 270, 31
; Ulner
91
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
61
; Dietz, Wb. Luther
1, 223
; Rwb
1, 1365
(s. v. befahren
B, ohne Homonymietrennung); Preuss. Wb. (Z)
1, 456
; Schwäb. Wb.
1, 753
.2.
›jn. um etw. angehen, bedrängen‹.Syntagmen:
jn. der steuer halber b
.Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 753
(a. 1551
).3.
›etw. abpassen, auf etw. (eine passende Gelegenheit) warten‹.Belegblock:
Barack, Zim. Chron.
2, 502, 6
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): do befarten sie ainer gelegnen zeit, bewarben sich bei iren herren.