befürderung,
beförderung
(vereinzelt auch
befurderung,
beforderung
),
die
;
zur räumlichen Verteilung der
ü-
und
ö-
Schreibungen vgl. die Angaben bei
befürdern
.
– Späteres Frnhd.
1.
›Unterstützung, Beihilfe, Fürsprache, Förderung von etw.‹; speziell: ›Wahrung, Ausübung von Recht und Gesetz‹.
Bedeutungsverwandte:
fürschub
,
hilfe
; vgl.
beihilfe
.
Syntagmen:
b. gemeinen nutzes, des fürschlags / amptes / bergwerks / kamerguts / rechts, der herschaft
.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
21, 29
 (
Köln
1653
):
demnach sie durch deiner Rechtglaubigen Diener Freygebigkeit in Zeitlichen Guͤtern zur Befoͤrderung jhres Ampts […] haben zugenommen.
Schwartzenbach
G iiijr
(
Frankf.
1564
):
Ich wil an empsiger getreuwer befurderung nichts erwindẽ lassen.
Ralegh. America V
2, 19
(
Frankf.
1599
):
Wie aber […] S. Walther Ralegh […] dieses Koͤnigreich entdeckt / ist jhm von den Eynwohnern […] aller guter Will vnd Beystandt zu befoͤrderung seines Fuͤrschlags angetragen […] worden.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 152, 23
 (
schles.
,
1577
):
ich auch die herrn um günstige befürderungen dienstlich ersucht und angelangt.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
54, 35
(
Straßb.
1650
):
Jst also der Scherge nicht wegen befürderung Rechtens, sondern wegen eigenen genieß […] so eyfferig gewest.
Chron. Augsb.
5, 254, 33
(
schwäb.
,
1523
/
7
):
Malefizrechtens befürderung.
Ebd.
7, 311, 5
(zu
1553
):
sondern sein inen wol allerlai beschwerliche und ungegrundte nachreden zuͤgestanden, gleichwol allain durch unverdiente befürderung etlicher unruewiger.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
157, 16
;
Wutke, a. a. O.
223, 19
;
Chron. Augsb.
7, 80, 17
;
309, 13
;
Mell u. a., Steir. Taid.
49, 30
;
Siegel u. a., Salzb. Taid.
10, 24
;
Moscouia
C 1r, 27
;
Henisch
1299
.
2.
›Beförderung e. P. in ein angeseheneres Amt‹.

Belegblock:

Weise. Jugend-Lust 
87, 30
 (
Leipzig
1684
):
Was denn vor ein Amt? Gewiß die Befoͤrderung zu einen Hof⸗Poeten?