befürderung,
beförderung
(vereinzelt auch
befurderung,
beforderung
), die
;ü-
und ö-
Schreibungen vgl. die Angaben bei befürdern
. – Späteres Frnhd.
1.
›Unterstützung, Beihilfe, Fürsprache, Förderung von etw.‹; speziell: ›Wahrung, Ausübung von Recht und Gesetz‹.Bedeutungsverwandte:
fürschub
hilfe
beihilfe
Syntagmen:
b. gemeinen nutzes, des fürschlags / amptes / bergwerks / kamerguts / rechts, der herschaft
.Belegblock:
Rosenthal. Bedencken
21, 29
(Köln
1653
): demnach sie durch deiner Rechtglaubigen Diener Freygebigkeit in Zeitlichen Guͤtern zur Befoͤrderung jhres Ampts […] haben zugenommen.
Schwartzenbach
G iiijr
(Frankf.
1564
): Ich wil an empsiger getreuwer befurderung nichts erwindẽ lassen.
Ralegh. America V
2, 19
(Frankf.
1599
): Wie aber […] S. Walther Ralegh […] dieses Koͤnigreich entdeckt / ist jhm von den Eynwohnern […] aller guter Will vnd Beystandt zu befoͤrderung seines Fuͤrschlags angetragen […] worden.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 152, 23
(schles.
, 1577
): ich auch die herrn um günstige befürderungen dienstlich ersucht und angelangt.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
54, 35
(Straßb.
1650
): Jst also der Scherge nicht wegen befürderung Rechtens, sondern wegen eigenen genieß […] so eyfferig gewest.
Chron. Augsb.
5, 254, 33
(schwäb.
, 1523
/7
): Malefizrechtens befürderung.
Ebd.
7, 311, 5
(zu 1553
): sondern sein inen wol allerlai beschwerliche und ungegrundte nachreden zuͤgestanden, gleichwol allain durch unverdiente befürderung etlicher unruewiger.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
157, 16
; Wutke, a. a. O.
223, 19
; Chron. Augsb.
7, 80, 17
; 309, 13
; Mell u. a., Steir. Taid.
49, 30
; Siegel u. a., Salzb. Taid.
10, 24
; Moscouia
C 1r, 27
; Henisch
1299
.2.
›Beförderung e. P. in ein angeseheneres Amt‹.Belegblock:
Weise. Jugend-Lust
87, 30
(Leipzig
1684
): Was denn vor ein Amt? Gewiß die Befoͤrderung zu einen Hof⸗Poeten?