befürchen,
V.
›etw. (z. B. ein Feld) mit Furchen, Rinnen versehen‹.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 235, 11
(
schwäb.
,
1618
):
Wie die äcker mit dem befürchen gehalten werden sollen, damit von dem regenwasser den gemeinen straßen oder sonsten niemanden schaden widerfahren mög.