befürchen,
V.
›etw. (z. B. ein Feld) mit Furchen, Rinnen versehen‹.
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 235, 11
(schwäb.
, 1618
): Wie die äcker mit dem befürchen gehalten werden sollen, damit von dem regenwasser den gemeinen straßen oder sonsten niemanden schaden widerfahren mög.