bedrangen,
bedrängen
(letzteres deutlich seltener),
V.
1.
›jn. (in Herrschaftsfunktion) / (eine Herrschaft / Gruppe) durch Drohungen oder andere Machtmittel bedrängen, der eigenen Macht zu unterwerfen versuchen, jm. seinen Willen aufzuzwingen versuchen, (eine Stadt o. ä.) belagern, angreifen‹; offen zu 2.
Wortbildungen:
bedränger
.

Belegblock:

Thiele, Chron. Stolle 
86, 8
(
thür.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
wy her unnd das closter mit des vou
(sic!)
salcza gewalt bedranget worden.
Luther. Hl. Schrifft. 
Jer. 19, 9
(
Wittenb.
1545
):
einer sol des andern fleisch fressen […] / damit sie jre Feinde […] bedrengen werden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
226, 34
(
Nürnb.
1548
):
so ist dein heufflein auff das hinderst bedranget / geengstet / vnnd verstuͤrtzet.
v. Birken. Erzh. Österreich
64, 21
(
Nürnb.
1668
):
da andere Fuͤrsten […] sich andere zubedraͤngen befliessen / ware er allein derjenige / der die Bedrangten schuͤzte.
Ebd.
78, 1
:
aber seine strenge Dapferkeit
[haben]
/ die Bedraͤngere / mit ihrem Schaden / erfahren.
Ebd.
85, 20
:
einen Heerzug und Meerfart ins H. Land / zu rettung der armen bedrangten Christen daselbst / vorzunehmen.
A. à S. Clara. Deo Gratias
5, 1
(
Wien
1680
):
Anno 1679. ware das betrangte Wienn mit einem solchen harten Fieber behafft.
Qu. Brassó
5, 418, 28
(
siebenb.
,
1603
):
ist der Shekel Moises mit Türken […] ins Burtzeland kommen und die Croner bedreint.
Chron. Magdeb. 2, 
160, 2
;
v. Birken., a. a. O.
64, 22
;
78, 55
;
A. à S. Clara. a. a. O.
16, 15
;
Schweiz. Id.
14, 1101
.
2.
›jn. durch Nötigung an etw. hindern, jn. bei einem Tun belästigen, jn. behelligen, jn. in seinen Handlungsmöglichkeiten einengen‹; auch: ›etw. in seinem Verlauf hindern‹.
Bedeutungsverwandte:
beengen
,
belästigen
 3,
benötigen
 1,
1
beschweren
 7,
drücken
I, 8,
geangen
,
gravieren
,
hindern
,
überladen
 3,
zwingen
.
Wortbildungen:
bedranger
.

Belegblock:

Bömer, Pilgerf. träum. Mönch 
7590
(
rhfrk.
,
um 1405
):
[Ich muß] Mit viel luden sin umbfangen | Von ferrem, daz mich sij nit bedrangen.
Froning, Alsf. Passionssp. 
4718
(
ohess.
,
1501ff.
):
die sonne hat gegangen | dorch daß glaß an alle betrangen.
Küther, UB Frauensee 
152, 4
(
thür.
,
1366
):
wir […] sollen nicht […] yn […] von der formundeschaft entsecze, davon adir darane bedrangen hindere adir beswere.
Ebd.
229, 23
(
1455
):
Darinne [fischweyde] werden sy dorch ern Herman vaste bedranget und gehindert, das sy der nach yrer notdorfft nicht mogen gebruchen.
Köbler, Ref. Nürnberg 
269, 9
(
Nürnb.
1484
):
Wo eynich person von yemant anders ein geschefft zethun […] vnpillicher weiß betrangt wirt. so soll sollch gescheft krafftloß […] sein. Vnd derselb bedranger ob Jm außerhalb soͤllichs gescheffts von des abgegangen verlassen habe erblich icht zugestanden solt sein. damit als mit der tat verwuͤrckt habẽ.
Mell u. a., Steir. Taid.
26, 16
(
m/soobd.
,
1568
):
und si [mülner] die arbaiter zu sonderm nachtl […] bedrangt.
Küther, a. a. O.
401, 38
;
Dinklage, Frk. Bauernweist. 
26, 11
;
Anderson u. a., Flugschrr. 16, 
3, 1
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
193, 15
;
Rot
90
.
3.
›jn. unter Ausnutzung seiner rechtlichen und machtpolitischen Möglichkeiten steuerlich oder durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen belasten‹.
Bedeutungsverwandte:
benötigen
 1,
1
beschweren
 6; 7,
plagen
 2.
Wortbildungen
bedrangung
(dazu bdv.:
1
beschwerung
 2).

Belegblock:

Küther, UB Frauensee 
220, 6
(
thür.
,
1446
):
syͤ furdir nicht czu bedrangen sundirn by sulchin czinsen getruwelich czu lasßin.
Opel, Spittendorf
17, 9
(
osächs.
,
um 1480
):
das sie uns höher benötiget und betrenget haben, wan die wilkire ausweiset.
Baumann, Bauernkr. Rotenb.
432, 26
(
nobd.
,
n. 1525
):
zu […] erledigung vilfeltiger, unchristlicher betrangung und beschwerung, […], so den gewerbern […] witwen und waisen […] aufgelegt.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
261, 41
(
m/soobd.
,
1629
):
soll ain ganz ersambe burgerschaft aldorth mit robath, gejaitern oder andern beschwärlichen anlagen […] wider altes herkumben verer nit betrangt […] werden.
Ebd.
529, 19
:
dardurch dan die ohne dessen arme bedrangte burgerschaft in noch mehrere schulden zu gemainer statt einrinen müesste.
Opel, a. a. O.
3, 20
;
Dict. Germ.-Gall.-Lat.
82
;
Rwb
1, 1359
;
Crecelius
1, 106
;
Schweiz. Id.
14, 1101
.
4.
›jn. auf dem Rechtswege zu etw. zwingen‹.
Bedeutungsverwandte:
anziehen
 20,
nötigen
 1.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck 
149, 12
(
thür.
,
1474
):
sy auch vorder zcu keyner vorder antwert addir anderer bewisungen nicht bedrangen.
Ebd.
205, 28
:
Der genante Nigkel Wönner enmagk sy auch darumbe uff keynerleye busse […] nicht bedrangen.
Ebd.
255, 27
:
so sollen sy billichen darby bliebin, so sy beyde […] unvorlumunt sint an yrem rechten, danne sy vorder sollen bedranget werden.
Ebd.
290, 27
:
Hentz mag yn […] zcu furderme gezcuge nicht bedrangen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
218, 13
;
Rwb
1, 1358
.
5.
›jn. / (vor allem: die Kirche) auf grund seines Glaubens verfolgen, in Bedrängnis bringen‹.

Belegblock:

Reichmann, Dietrich. Schrr.
100, 21
(
Nürnb.
1548
):
wehre allen feinden deynes worts / die yetzundt vnns bedrangen.
Ebd.
227, 7
:
das wir […] zu der bedrangten armen Christenheit setzen sollen.
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 571, 6
(
Nürnb.
1631
):
Dein heilig Reich komb zu vns HErr, | Der Fuͤrst der Welt bedrangt vns sehr.
Henisch
233
(
Augsb.
1616
):
Je mehr die Kirch bedrengt wirt / je herrlicher sie siegt.
Ebd.
3, 143, 2
;
156, 15
.
6.
›jn. in Not und Bedrängnis bringen‹ (von Bedrängnissen aller Art als logischem Subjekt).
Tendenziell formelhaft in religiös oder sozialromantisch bestimmten Kontexten.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 157, 6
(
Köln
1582
):
Du bist mein schirm, mein sicherheit, | Fuͤr allem leiden boͤser zeit, | Das vmher mich bedrangen thůt.
Ebd.
213, 8
:
Ich bin von allen seiten her | Mit not bedranget hefftig sehr.
Bell, G. Hager
208, 1, 8
(
nobd.
,
1598
):
jr solt durch aus betruben nicht | wit wen vnd weisen Eben | im leben | Die be trenget sein gare.
Reissenberger, Väterb.
40605
;
Kehrein, a. a. O.
2, 457, 1
;
3, 169, 16
.
7.
›jn. zu etw. drängen, jn. drängend etw. zu tun bitten‹.

Belegblock:

Chron. Magdeb.
2, 180, 6
(
nrddt.
, Hs.
1601
):
[Personen]
die ein radt uff derselbigen gemein bedrangen […] hatte mussen gefenglich setzen.
Kehrein, Kath. Gesangb. 1, S. 
67, 2
(
Köln
1583
):
welt […] sehen, daß alle Dauidische Psalmen so trewlich von etlichen Reimweiß transferiert weren, daran doch groß mangel ist, da ich offt betrengt, […] Carmen carmine transferendo, hab ich viel lieber dem rythmo etwa nachlassen […] dann vom Lateinischen Text abweichen wollen.
Luther. Hl. Schrifft. 5. Mose
15, 11
(
Wittenb.
1545
):
Das du deine hand auffthust deinem Bruder / der bedrenget vnd arm ist.