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Stand 22.03.2022 18:14
bedeubsen,
V.
›jn. einen Dieb nennen‹.
Belegblock:
Müller, Nördl. Stadtr.
18, 1
(
schwäb.
,
1348
/
50
):
Swer auch den andern bediubßt und dieb haißet frevelichen. der sol […] vierzehen tag us der stat sin.