bedeubsen,
V.
›jn. einen Dieb nennen‹.

Belegblock:

Müller, Nördl. Stadtr. 
18, 1
(
schwäb.
,
1348
/
50
):
Swer auch den andern bediubßt und dieb haißet frevelichen. der sol […] vierzehen tag us der stat sin.