beaugenscheinigen,
V.
›etw. in Augenschein nehmen‹.
Belegblock:
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 245, 2
(schles.
, 1692
): dass derselbe unanständig das vorrätige erz und die gemelte bergwerk beaugenscheinigen, nachgehends […] denen herren seine relation erstatten möge.