bauteilung,
die
.
›Recht des Lehnsträgers auf Einzug einer Besitzwechselabgabe‹.

Belegblock:

Schmidt, UB Halberst.
4, 2662, 11
(
omd.
,
1364
):
daz wir noch unser nakomelinge die selben unser borgere […] an ereme besten pherde noch an ereme besten houpte keyne budelunge noch recht haben sollen.
Rwb
1, 1321
.