bauteilung,
die
.›Recht des Lehnsträgers auf Einzug einer Besitzwechselabgabe‹.
Belegblock:
Schmidt, UB Halberst.
4, 2662, 11
(omd.
, 1364
): daz wir noch unser nakomelinge die selben unser borgere […] an ereme besten pherde noch an ereme besten houpte keyne budelunge noch recht haben sollen.
Rwb
1, 1321
.