bauständig,
Adj.
›betriebsbereit (von Bergwerken)‹;
zu
bau
16, bauen
17.Bedeutungsverwandte:
vgl. baulich
Belegblock:
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 193, 11
(schles.
, 1640
): dass er gemeltes bergwerk und insonderheit die wasserkunst fleissig reparire und solche dermassen baustendig erhalte und bei seinem abzuge dieselbte wiederumb baustendig sambt allen und ieden […] gewehre.
Ebd.
203, 24
(1653
): durch was mittel sie das bergwerk wollen bauständig erhalten.
Ebd.
220, 15
(1657
): Wie die arme gewerckschaft durch darlegung unterschiedlicher zubuss nit allein die bergwerke ansehentlich erheben, in ein bauständiges wesen bringen.