bauständig,
Adj.
›betriebsbereit (von Bergwerken)‹;
zu
bau
 16,
bauen
 17.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
baulich
 4.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 193, 11
 (
schles.
,
1640
):
dass er gemeltes bergwerk und insonderheit die wasserkunst fleissig reparire und solche dermassen baustendig erhalte und bei seinem abzuge dieselbte wiederumb baustendig sambt allen und ieden […] gewehre.
Ebd.
203, 24
(
1653
):
durch was mittel sie das bergwerk wollen bauständig erhalten.
Ebd.
220, 15
(
1657
):
Wie die arme gewerckschaft durch darlegung unterschiedlicher zubuss nit allein die bergwerke ansehentlich erheben, in ein bauständiges wesen bringen.