bauschhandlung,
die
.
›Gesamtabkommen‹;
vgl.
pausch
 6.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 182, 4
 (
schles.
,
1629
):
dass dieselben wegen des erbkaufs geschlossene bauschhandlung dergestalt […] bekräftiget.