bauersman,
bauerman
(letztere Bildung vereinzelt),
der
;
-s/bauersleute
.
›Bauer, landwirtschaftlich Tätiger‹; mit ähnlichen Wertungen wie
bauer
(
der
) 1 belegt, ebenso in ähnlicher Unterscheidung vom Bürger sowie vom Adligen; metonymisch: ›Figur, Kleinplastik, einen Bauern darstellend‹.
Bedeutungsverwandte:
ackerman
 1,
bauer
(
der
) 1,
bauman
 1,
dorfman
,
gauman
,
landman
 5,
meier
 3.
Gegensätze:
ritter
 1,
herre
 8.
Syntagmen:
den b. beschweren / peinigen
;
b
. (Subj.)
etw. verkaufen, das feld besamen, sich auf pacht befleissen
;
ein gut mit einem b. besetzen, an dem b. zornig sein
;
elender / einfältiger / unverständiger / gemeiner / fleissiger / frommer / unverdorbener b
.;
b. auf dem lande, im dorf
.

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
5, 606, 12
 (
preuß.
,
1517
):
ween ein pawersmahn was zu vorkauffen hatt, welchs er auf seinen guttern erbawet, das sall er […] queit zu werden, macht haben.
Helbig, Qu. Wirtsch.
2, 128, 24
(
md.
,
1622
):
Der Land- oder Bauersmann mit ziemlichen Beschwerden an Jagd vnd Huffen Geldern vnd extraordinari Auflagen beschweret, daher mancher in dem Vermögen nicht ist, seine Felder vollstendigck zu besaamen.
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
159, 2
(
osächs.
,
1523
/
4
):
Sintmal das pauerleut hergepet under einander nicht erben, wider geben noch nemen von recht, sunder hergepet erbet niemands, dan die von ritters art sein.
Ebd.
822, 28
:
hat Contz […] dieselben guter mit einem pauersman besaczt.
Anderson u. a., Flugschrr.
22, 3, 15
([
Erfurt
]
1525
):
der bawrßman hat dem Euangelio wee gethan / welches sie es zum schanddeckel gemacht haben yhrer boßheit.
Schade, Sat. u. Pasqu. 
1, 167, 455
(o. O.
1587
):
Auch thut sich iezt der baursman befleißen | Auf große pracht, gleicht sich eim edelman.
Barack, Zim. Chron. 
1, 168, 33
 (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
das thal […] wurt vom gemainen bursman, dem die alten historien nit bewist oder anmuetig, zu diser zeit das Berenthal benent.
Eschenloher. Medicus
63, 15
(
Augsb.
1678
):
Ein Bawersmañ gelangt wiederumb zu seinem Verstand vnd guter Vernunfft / deren er beraubt gewesen.
Henisch
211
 (
Augsb.
1616
):
Bawrsmans Sohn laß Roͤßlin stahn / es thut dir wol etwas geringers. Dem Bawrsman ist sein garten so nutzlich / als sein gemestes Schwein.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
1741
(
oobd.
,
1607
/
11
):
Ein silberner baursmann.
Winter, Nöst. Weist.
3, 349, 19
(
moobd.
, Hs.
1652
):
ein lantherr, rittermessiger oder ander ansechlicher vam adel oder pauersman.
A. à S. Clara. Glori
7, 5/6
(
Wien
1680
):
daß Georgius so viel als terrae cultor, das ist / ein Bauersmann lautet / so weiß ich daß dieser H. Bauersmann forderst den guten Saamen auf den Wiennerischen Grund werffen wird.
Chron. Magdeb.
2, 31, 21
;
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 70, 26
;
Helbig, a. a. O.
118, 23
;
4, 63, 12
;
Skála, Egerer Urgichtenb.
103, 15
;
131, 2
;
Fastnachtsp.
590, 13
;
Heydn. maister
35v, 8
;
10
;
Eschenloher. a. a. O.
63, 21
;
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 176, 15
;
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein 
197, 11
;
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. 
85, 8
;
Winter, a. a. O.
1, 1020, 26
;
Qu. Brassó 
4, 287, 40
;
Schmitt, Ordo rerum 
168, 2
;
Voc. inc. teut.
s iijv
;
Dasypodius
253r
;
Maaler
51v
;
52r
;
316r
;
Schwartzenbach
C vr
;
Apherdianus
123
;
Dietz, Wb. Luther
1, 216
;
Rwb
1, 1272
;
1274
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 434
;
Schwäb. Wb.
1, 705
;
A. Huber in:
Dückert
, Norm lex. Ebene
1981, 27-28
.
Vgl. ferner s. v.
ausheissen
.