bauerkore,
der
;
Grundwort zu
mhd.
kure
›bestellter Prüfer‹
(
Lexer
1, 1792
).
im
Rwb wird ›Gemeindeordnung, Weistum‹ für einen Beleg
den bürgern iren burkore lassen
angesetzt; die mask. Form des Wortes läßt eher auf eine Bedeutung wie ›(von der Gemeinde bestellter) Rechtsbeauftrager‹ schließen.

Belegblock:

Rwb
1, 1271
(a. 
1310
).