bauerkore,
der
;Grundwort zu
mhd.
kure
›bestellter Prüfer‹
(Lexer
).1, 1792
im
Rwb wird ›Gemeindeordnung, Weistum‹ für einen Beleg
den bürgern iren burkore lassen
angesetzt; die mask. Form des Wortes läßt eher auf eine Bedeutung wie ›(von der Gemeinde bestellter) Rechtsbeauftrager‹ schließen.Belegblock:
Rwb
1, 1271
(a. 1310
).