bastartfal,
der
;–
/auch -Ø
+ Uml.›Abgaben der Bastarde, der un- oder außerehelich geborenen Kinder sozial ungleicher Eltern‹;
zu
bastart
2.Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
144, 13
(rhfrk.
, 1610
): so ist auch Churpfaltz auf denselben der haubtrechten, wattmahlen, wie auch sonsten der bastartfalle und hagestelzen […] berechtiget, auch die wildfäng und nachfolg allezeit da gehabt und ihnen, den leibaigenen, der freye einzug jederzeit gestattet worden.
Rwb
1, 1246
; Pfälz. Wb.
1, 596
.