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Stand 01.03.2024 18:35
barschuldig,
Adj.
›offensichtlich zu einer Geldleistung verpflichtet‹; vgl.
5
bar
2 (nach Ausweis von
manifeste
im Beleg eher als
5
bar
6).
Belegblock:
Henisch
186/7
(
Augsb.
1616
):
Barschuldig / manifestè reus, debitor.