bargericht,
das
;
Bestimmungswort zu
bare
 2.
ein Verfahren zur Überführung von Mördern, bei dem der Mordverdächtige vor die Bahre des Ermordeten geführt wurde. Fing dessen Wunde bei Berührung durch den Verdächtigen an zu bluten, so galt dies als Schuldbeweis oder als Beweismoment.

Belegblock:

Vilmar
22
(mit Sachinformation);
Schwäb. Wb.
1, 644
.