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Stand 22.03.2022 17:34
banmüller,
der
.
›Betreiber oder Besitzer einer Bannmühle‹;
zu vgl.
2
ban
10,
banmüle
.
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 660, 2
(
schwäb.
,
1587
):
da sich ein pannmüller nit der gepür verhielte gegen den bauren.