banmüller,
der
.
›Betreiber oder Besitzer einer Bannmühle‹;
zu vgl.
2
ban
 10,
banmüle
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
2, 660, 2
(
schwäb.
,
1587
):
da sich ein pannmüller nit der gepür verhielte gegen den bauren.