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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 22.03.2022 17:33
banlaub,
der
.
›Erlaubnis, einen Gerichtsbann auszuüben‹;
vgl.
2
ban
1.
Belegblock:
Rwb
1, 1217
(
13.
/
14. Jh.
).