bankelter,
die
.
›Kelter, die für ein bestimmtes Gebiet Monopolstellung hat, in der alle Bewohner dieses Gebietes keltern müssen‹;
zu
2
ban
 10.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist.
251, 5
(
rhfrk.
,
1619
):
die junkern sich der bannkeltern halben uf das alt herkommen berufen.
Pfälz. Wb.
1, 558
.