ban|anger,
der
;-/-Ø
+ Uml.›eingefriedetes Wiesen- oder Landstück, das nicht als Gemeindetrift benutzt werden darf‹;
zu
1
anger
1, vgl. 2
ban
3; 5.Bedeutungsverwandte:
vgl. ban|aue
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
23, 26
(smoobd.
, 1625
): es seind auch nur drei panänger im gericht Altenthann.