ban|anger,
der
;
-/-Ø
+ Uml.
›eingefriedetes Wiesen- oder Landstück, das nicht als Gemeindetrift benutzt werden darf‹;
zu
1
anger
 1, vgl.
2
ban
 3; 5.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ban|aue
.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid.
23, 26
(
smoobd.
,
1625
):
es seind auch nur drei panänger im gericht Altenthann.