badgeld,
badegeld
(letzteres md.),
das
.
›Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Bades, Lohn des Baders; Kurtaxe; (kleinerer) Geldbetrag, der Handwerkern am Wochenende für die Badbenutzung ausgezahlt wurde; Trinkgeld‹.
Phraseme:
kaum das badgeld haben
›kaum über etw. verfügen‹; s. u.
Henisch.
Bedeutungsverwandte:
trankgeld
; vgl.
badepfennig
.
Syntagmen:
(jm.) b. geben / bezalen, ein b. lösen / nemen
;
etw. um ein b. verschleudern
;
kleines b.

Belegblock:

Joachim, Marienb. Tresslerb.
243, 1
(
preuß.
,
1403
):
11½ schog dem pfarrer zu sandt Bendedicten vor tegeliche koste trankgelt und vor badegelt.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
35, 16
(
nürnb.
,
1464
/
75
):
So soll im der stat paumeister geben [...] für sein lone und padgelt fünf pfunt alt.
Sachs
9, 288, 6
(
Nürnb.
1557
):
Frü vor tags trug das weybe sein | Milch und michraum int stadt hinein, | Das sie ein badgelt lösen wolt, | Dieweil der pawer kochen solt.
Ebd.
17, 380, 3
(
1563
):
Als ers badgelt wolt geben han, | War sein beuttel ihm geraumbt worn.
Ebd.
21, 9, 7
(
1550
):
Wil euch den schmerbauch wol vertreiben. | Denn müst ir mir das badgeldt geben.
Barack, Zim. Chron.
4, 126, 24
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
übergab er den nechsten freunden seine güeter, nam ein klains badtgelt mit sich.
Henisch
169
(
Augsb.
1616
):
Was gibst zu badgelt? quanti lauas?
Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 39, 14
;
80, 30
;
Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 541, 37
;
Kläui, Urk. Kaiserstuhl
1, 116v
, 9;
Rwb
1, 1166
;
Preuss. Wb. (Z) 1, 367;
Vilmar
22
;
Pfälz. Wb.
1, 527
;
Schwäb. Wb.
1, 571
;
Schweiz. Id.
2, 257
.