badgeld,
badegeld
(letzteres md.), das
.›Gebühr für die Benutzung des öffentlichen Bades, Lohn des Baders; Kurtaxe; (kleinerer) Geldbetrag, der Handwerkern am Wochenende für die Badbenutzung ausgezahlt wurde; Trinkgeld‹.
Phraseme:
kaum das badgeld haben
›kaum über etw. verfügen‹; s. u.Henisch.
Bedeutungsverwandte:
trankgeld
badepfennig
Syntagmen:
(jm.) b. geben / bezalen, ein b. lösen / nemen
; etw. um ein b. verschleudern
; kleines b.
Belegblock:
Joachim, Marienb. Tresslerb.
243, 1
(preuß.
, 1403
): 11½ schog dem pfarrer zu sandt Bendedicten vor tegeliche koste trankgelt und vor badegelt.
Lexer, Tucher. Baumeisterb.
35, 16
(nürnb.
, 1464
/75
): So soll im der stat paumeister geben [...] für sein lone und padgelt fünf pfunt alt.
Sachs
9, 288, 6
(Nürnb.
1557
): Frü vor tags trug das weybe sein | Milch und michraum int stadt hinein, | Das sie ein badgelt lösen wolt, | Dieweil der pawer kochen solt.
Ebd.
17, 380, 3
(1563
): Als ers badgelt wolt geben han, | War sein beuttel ihm geraumbt worn.
Ebd.
21, 9, 7
(1550
): Wil euch den schmerbauch wol vertreiben. | Denn müst ir mir das badgeldt geben.
Barack, Zim. Chron.
4, 126, 24
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): übergab er den nechsten freunden seine güeter, nam ein klains badtgelt mit sich.
Henisch
169
(Augsb.
1616
): Was gibst zu badgelt? quanti lauas?
Müller, Grafsch. Hohenb.
2, 39, 14
; 80, 30
; Vogel, Urk. Heiliggeistsp.
1, 541, 37
; Kläui, Urk. Kaiserstuhl
1, 116v
, 9; Rwb
1, 1166
; Preuss. Wb. (Z) 1, 367;
Vilmar
22
; Pfälz. Wb.
1, 527
; Schwäb. Wb.
1, 571
; Schweiz. Id.
2, 257
.