bürgergrosche,
der
;
-n/–
.
›Steuer, Abgabe zur Erlangung der Bürgerschaft‹; zu
1
bürger
 2,
gros
(
der
).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
bürgergeld
,
bürgergulden
.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
285, 14
Anm.(
m/soobd.
,
16.
/
18. Jh.
):
da widrifals ein solcher aber so sich wider die burgerliche pflicht verhaltet, mit hinausgebung seines burgergroschen vor infam solle erklärt [...] werden.