autorität,
die
;aus
lat.
auctoritas
›Gültigkeit, Bestandhaben, -geben‹
(Georges
).1, 706
›Autorität, machtbegründetes und -begründendes Ansehen einer Person‹; ütr. auch von normativen Texten gesagt.
Zur Sache s.
LThK
, 1, 1131-36
Rgg
und speziell zur Begriffsgeschichte vgl. 1, 792-94
GG
.1, 382-406
Bedeutungsverwandte:
1
achtung
ansehen
das
) 7, gehör
das
) 4, gewalt
der
) 5, glaubwirdigkeit
haltung
schätzung
wolachtung
1
acht
achtbarkeit
Belegblock:
Schöpper
59b
(Dortm.
1550
): EXISTIMATIO. Haltung schätzung achtung authoritet wollachtung ansehen gehoͤr.
Weise. Jugend-Lust
121, 25
(Leipzig
1684
): welcher massen durch meineydige Unterthanen die Autoritaͤt des Koͤniges gebrochen [...] werde.
Chron. Augsb.
7, 135, 15
(schwäb.
, zu 1548
): Wie er sich aber in solche oberkait, authoritet und ansehen gebracht und durch geschwinde practicken anhang erworben.
Rot
291
(Augsb.
1571
): Authoritet, Ansehligkeit / gwalt / glaubwirdigkeit. Jtem gwalt des rechtens. Jtem ein feiner lieblicher spruch / nach dem man das leben soll bessern.
A. à S. Clara. Deo Gratias
28, 5
(Wien
1680
): worauf ein Mohren=König mit einer ernsthafften Authoritaͤt den obbenennten Advocaten bewillkommt.
Schulz/Basler
1, 65
; Kuchanny, Syn. Huttens Vad.
1915, 64
; Wolf, Mathesius.
1969, 64
.