auszapfen,
V.
1.
›(Getränke) durch Zapfen aus dem Faß auslassen‹; als Synekdoche: ›(Getränke) verkaufen‹; bei Ütr. auf andere Gegenstände: ›etw. (z. B. Tuch) im kleinen verkaufen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ablassen
 15,
abstechen
 8,
ausschneiden
 4.
Syntagmen:
bier, das eigene gewächs, tuch a.
;
des weines a.
Wortbildungen:
auszapfer.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 90, 12
(
hess.
,
1607
):
daß kein bierbreuer mehr nit als vier außzäpffer haben und dergleichen auszäpffer neher nit als das zehende hauß von einem brauwhauß [...] sein bier auszuzapffen macht haben soll.
Pfälz. Wb.
1, 491
;
Schwäb. Wb.
1, 541
.
2.
›(Glasgegenstände) nach Herausnahme der entsprechenden Menge Rohstoff herstellen‹.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 454, 22
(
hess.
,
1590
):
Eß soll auch keiner, so nit deß glaserhandtwercks, glaß alhie bundtweiß, noch außgezogen pley, gute oder schlechte scheiben außzäpffen oder verkauffen.