auszüger,
der
;
–/-Ø.
1.
›j., der den Kindern ein Gut gegen Lebensunterhalt übergibt und das Gut verläßt‹;
vgl.
ausziehen
 9.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
443, 24
(
m/soobd.
,
18. Jh.
):
deßgleichen die große uneinigkeit unter denen eheleüten zwischen eltern und kindern, oder die besizer denen außzigern ihr gebühr nicht raichen.
2.
›Teilnehmer am militärischen Auszug‹;
zu
ausziehen
 10,
auszug
 10.
Wortbildungen:
auszügercompagnei.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen
313, 5
(
halem.
,
1655
):
eine allgemeine musterung unserer landen und gepieten ... von allen ußzügeren und übrigen manschaft.
Ebd.
312, 34
;
Ders., Staat/Kirche Bern
461, 43
;
Rwb
1, 1156
.