auszüger,
der
;–/-Ø.
1.
›j., der den Kindern ein Gut gegen Lebensunterhalt übergibt und das Gut verläßt‹; vgl.
ausziehen
9.Belegblock:
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
443, 24
(m/soobd.
, 18. Jh.
): deßgleichen die große uneinigkeit unter denen eheleüten zwischen eltern und kindern, oder die besizer denen außzigern ihr gebühr nicht raichen.
2.
›Teilnehmer am militärischen Auszug‹; zu
ausziehen
10, auszug
10.Wortbildungen:
auszügercompagnei.
Belegblock:
Rennefahrt, Statut. Saanen
313, 5
(halem.
, 1655
): eine allgemeine musterung unserer landen und gepieten ... von allen ußzügeren und übrigen manschaft.
Ebd.
312, 34
; Ders., Staat/Kirche Bern
461, 43
; Rwb
1, 1156
.