ausvogt,
der
.
›Vogt über auswärtige Leibeigene; außerhalb eines Rechtsbezirks wohnender Vogt; oberster Verwaltungsbeamter einer Vogtei‹.
Zur Sache:
Haberkern/Wallach
2, 674
(s. v.
Zinsmeister
).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
amptman
.
Wortbildungen:
ausvogtei
(a. 1610).

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
206, 22
(
rhfrk.
,
1695
):
durch den vogtsherrn und dero bediente und bis dahero durch Churpfaltz außfauten in beysein des schultheißen.
Rwb
1, 1131
(
seit 1595
);
Schwäb. Wb.
1, 534
; 6, 1572 (a.
1560
).