ausvogt,
der
.›Vogt über auswärtige Leibeigene; außerhalb eines Rechtsbezirks wohnender Vogt; oberster Verwaltungsbeamter einer Vogtei‹.
Zur Sache:
Haberkern/Wallach
(s. v. 2, 674
Zinsmeister
).Bedeutungsverwandte:
vgl. amptman
Wortbildungen:
ausvogtei
Belegblock:
Kollnig, Weist. Schriesh.
206, 22
(rhfrk.
, 1695
): durch den vogtsherrn und dero bediente und bis dahero durch Churpfaltz außfauten in beysein des schultheißen.
Rwb
1, 1131
(seit 1595
); Schwäb. Wb.
1, 534
; 6, 1572 (a. 1560
).