Menü
Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
Hinweise zur Benutzung des Wörterbuchs (Kurzeinleitung)
Lexikographische Einleitung
FWB-online-Hilfe
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Abkürzungsverzeichnis
Mitarbeiterverzeichnis
Alphabetischer Einstieg
Verfügbare Alphabetsstrecken
Quellen- und Literaturverzeichnis
Stand 07.03.2022 21:32
ausverlehenen,
V.
laut
Rwb
1, 1131
(a. 1611): ›verleihen‹; eher: ›von jm. etw. ausleihen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
aufbrechen
13,
auferlegen
2,
aufgeben
16,
ausleihen
2.