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Stand 22.03.2022 17:02
ausverbannen,
V.;
Flexion aus dem Beleg nicht erschließbar.
›jn. ausweisen‹.
Belegblock:
Grimm, Weisth.
6, 488, 24
(o. J.):
Wer bürger [...] auszuverbannen habe? hat [...] unser gn. fürst und herr allein zu verbannen.