ausstecken,
V.,
auch rückuml.1.
›etw. so einstecken, daß es als Zeichen wahrgenommen werden kann; aufstecken‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›etw. durch ein Zeichen kennzeichnen‹.Phraseme:
von eines gastes wegen einen reif ausstecken
›wegen eines einzigen Gastes die Wirtsstube öffnen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufstecken
auszeigen
Syntagmen:
die fane, das panier / zeichen, den reif
, (verschoben:) den berg / grund / mangel / zehenten a.
; zur bildlichen Kennzeichnung der Pest: das die ruten Gottes ausgestekt waren
( Schweiz. Id.
).10, 1594
Belegblock:
Luther. Hl. Schrifft.
Jes. 33, 23
(Wittenb.
1545
): Also werden sie auch das Fenlin nicht auff den Mastbaum ausstecken.
Barack, Zim. Chron.
2, 268, 29
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): gieng eben hiemit zu, wie man sprücht, das kein würt von áins gasts wegen ain raif usssteck.
Niewöhner, Teichner
359, 145
(Hs. ˹moobd.
, 1360
/70
˺): wann er [teuffel] hat sein panir | und sein vaͤnel aus gestechet.
Rintelen, B. Walther
146, 15
(moobd.
, 1552
/8
): Wann [...] der Zehentner [...] angelangt würde, den Zehendt auszustecken oder zu heben.
Winter, Nöst. Weist.
4, 114, 31
(moobd.
, 1578
; Hs. 18. Jh.
): wo sie in denen weingärten [...] rechtmäßige mängl finden dieselbe außstecken.
Rwb
1, 1114
; Schwäb. Wb.
1, 525
.2.
›(Pflanzen) setzen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. auspflanzen
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
35, 43
(smoobd.
, 1625
): dieselben [pflanzen] solle man ainem ieden nach gelegenhait seiner pflanzgarten gleichmeßig außstecken.
3.
›etw. (eine Fläche) abstecken, durch aufgesteckte Zeichen abgrenzen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abfrieden
abkampfen
ablandscheiden
2
abmalen
abmarkscheiden
abmerken
abpfälen
abreinen
abschnüren
abstapeln
abstecken
absteinen
abzeichnen
aussteinen
bezeichen
bezirken
verstecken
versteinen
verzeichnen
Syntagmen:
die freiheit / freiung, das lager, den flek / raum a.
; ausgestekter markt.
Belegblock:
Ulner
11
(Frankf.
1577
): Abzeichen. Außsteckẽ / versteinen / becircken / verreinẽ / mit Marcksteinen besetzen / verstecken / verzeichen.
Röhrich u. a., Cod. Dipl. Warm.
4, 241, 29
(omd.
, 1427
): eyn rum tzu eyme kretzeme [...], als her das uf dy tzeith betzeichente und usstackte.
Winter, Nöst. Weist.
2, 765, 4
(moobd.
, E. 17. Jh.
): wann die freiheiten zu jahrmärkten und kirchtagszeiten außgestecket werden.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
291, 6
(m/soobd.
, 17. Jh.
): da aber solches beschäche oder über vorbemelte auszaigung seines orts weiter einfieng als ihm außgestöckt worden.
Ebd.
481, 15
(um 1600
): nach abnemung der außgestökten wochenmarktsbefreiung.
Ebd.
190, 28
; 461, 6
; Schweiz. Id.
10, 1594
.4.
›etw. ausstrecken, ausbreiten‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. ausrecken
Belegblock:
Goldammer, Paracelsus.
4, 105, 13
(1530
): dieweil er den weingarten anzeigt, wie er sein est aussteckt und seine zweig.
5.
›etw. (z. B. einen Hinterhalt) anlegen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abteufen
anmachen
anrichten
anstechen
Syntagmen:
einen halt a.
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 337
(a. 1465
).