ausserig,
Adj.;
im Beleg als präd. Attr.
sich ausserig machen
›ein Bezugsgebiet verlassen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abbegeben
,
1
abreisen
,
abstehen
 15,
abziehen
 4,
äusserigen
.

Belegblock:

Schweiz. Id.
1, 563
(a.
1531
).