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Stand 07.03.2022 08:03
ausserig,
Adj.;
im Beleg als präd. Attr.
sich ausserig machen
›ein Bezugsgebiet verlassen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abbegeben
,
1
abreisen
,
abstehen
15,
abziehen
4,
äusserigen
.
Belegblock:
Schweiz. Id.
1, 563
(a.
1531
).