ausschleissen,
V.;
Faktitivum zu ausschleissen
(V., unr. abl.) (Lexer
). Die Zuordnung der ersten Bed. zu diesem Wort bereitet semantische Probleme; eher wäre eine Zuordnung zu 2, 971
ausschliessen
3 denkbar, dagegen spricht aber die regelmäßige Form des Beleges sowie das Faktum, daß man gestürzten Diphthong (ie
zu ei
) annehmen müßte.1.
›jn. von etw. ausschließen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abschichten
abschleissen
abteilen
aufheben
ausschliessen
Belegblock:
Bell, G. Hager
433, 3, 4
(nobd.
, 1594
): Recht / nent man vnser gesang hie | meister gsang. Die | vn kunst man gar aus schleiste.
2.
›etw. in den Handel bringen, verkaufen‹; anzuschließen an schleißen
2d ›verkaufen‹ (Dwb
).9, 620
Bedeutungsverwandte:
vgl. abgeben
alienieren
anwenden
anweren
Belegblock:
Buch Weinsb.
4, 192, 28
(rib.
, 1594
): War sines handels ein wirt, der [...] waren von den Hollendern [...] plach zu untfangen und in dern namen usszuscleissen.