ausschleissen,
V.;
Faktitivum zu
ausschleissen
(V., unr. abl.) (
Lexer
2, 971
). Die Zuordnung der ersten Bed. zu diesem Wort bereitet semantische Probleme; eher wäre eine Zuordnung zu
ausschliessen
 3 denkbar, dagegen spricht aber die regelmäßige Form des Beleges sowie das Faktum, daß man gestürzten Diphthong (
ie
zu
ei
) annehmen müßte.
1.
›jn. von etw. ausschließen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abschichten
,
abschleissen
,
abteilen
 3,
aufheben
 21,
ausschliessen
 3.

Belegblock:

Bell, G. Hager
433, 3, 4
(
nobd.
,
1594
):
Recht / nent man vnser gesang hie | meister gsang. Die | vn kunst man gar aus schleiste.
2.
›etw. in den Handel bringen, verkaufen‹; anzuschließen an
schleißen
2d ›verkaufen‹ (
Dwb
9, 620
).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abgeben
 1,
alienieren
,
anwenden
 8,
anweren
.

Belegblock:

Buch Weinsb.
4, 192, 28
(
rib.
,
1594
):
War sines handels ein wirt, der [...] waren von den Hollendern [...] plach zu untfangen und in dern namen usszuscleissen.