ausschinden,
V., unr. abl.
1.
›(die Haut eines Tieres) abziehen‹; ütr.: ›jn. ausbeuten, ausnehmen, aussaugen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abdecken
abfillen
abschinden
ausschläufen
Belegblock:
Luther, WA
33, 13, 14
(1530
): Jch hoffe, [...] das ihr so wenig behaltet als wir, die ihr gahr ausschaben und schinden wollet.
Ebd.
22, 80, 7
(1544
): die armen Unterthanen bis auff den grat ausschinden und schatzen, bis sie sich selbs in solchen unrat [...] gefurt haben, das sie darob mit Landen und Leuten verarmen.
Rennefahrt, Zivilr. Bern
528, 11
(halem.
, 1566
): [sol] der nachrichter oder sein knecht die außgeschuntene haut mit solcher wahl demjenigen anzebieten schuldig sein.
2.
›(ein Tier) ausweiden‹; Synekdoche zu 1 bei Verschiebung der Bezugsgröße.Syntagmen:
das kalb, den wolf a.
Belegblock:
Schweiz. Id.
8, 910
(seit 1568
).