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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 22.03.2022 16:46
ausrufpfennig,
der
;
–/auch
-Ø.
›Gebühr des Gerichtsdieners für öffentliche Mitteilungen‹;
vgl.
ausrufen
2.
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
2, 608, 32
(
moobd.
,
17.
/
18. Jh.
):
es sollen auch alle ausruefpfening des haer sein.