ausrufgeld,
das
.eine als mißbräuchlich beurteilte Abgabe, möglicherweise ›Gebühr für die kirchliche Eheverkündung‹; vgl. dann
ausrufen
2.Belegblock:
Franz u. a., Qu. hess. Ref.
3, 304, 26
(hess.
, 1561
): Dieweil aber viel bößliche misbreuche in gemelter pfar [...] im schwange giengen, als opfergelt, erdengelt, ausrufgelt.