ausreutern,
2
ausreitern,
V.;
letztere Form ist dreimal belegt gegenüber 1 Beleg mit ü
(nicht diphthongiert). Die Annahme formaler Beeinflussung durch 1
ausreitern
hat keine semantische Stütze.›(Pflanzen) ausreißen, vernichten, vertilgen‹; ütr.: ›(eine Lehre) ausrotten; (Verbrecher) physisch vernichten‹;
mit ersterer Form zu
ausreuten
1, in übertragener Form zu ausreuten
4; 6.Belegblock:
Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 167, 88
(o. O. o. J.): Was do nit gepflanzet ist | Von got dem schöpfer himel und erden, | Das můß als ußgerütert werden.
Reithmeier, B. v. Chiemsee Vorr. V (
München
1528
): embsiklich betrachten vnd verhelffen das vnkrawt auszzereyttern vnd weytern einwurtzung des vnglawbs nyderzedrucken.
Ebd.
9, 5
: solt [...] die lere Christi mitsambt seimm Ewangeli billich langst ausgereyt seinn. Solh auszreyttern ist biszher in fünftzehenhundert jaren nit beschehen.
Mollay, Ofner Stadtr.
2, 16
(ung. inseldt.
, 1. H. 15. Jh.
): sol man sÿ
[Verbrecher]
mit fleis vnd mit grossem ernst aus reitteren vnd vertiligen. Diefenbach
221a
; Golius
377
.