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Stand 17.11.2022 14:51
ausnöten,
V.
im einzigen Beleg (
eittel aussgenoͤte Heüchlerey
) als part. Adj.
ausgenötet
, wohl in der Bedeutung ›ausgemacht, ausgeklügelt‹.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 493
(
1. H. 16. Jh.
): dort ›abnötigen, erzwingen‹ als Bedeutungsangabe.