ausmähen,
V.,
rückuml.›den Bestand einer Gruppe dezimieren, jm. Verluste beibringen‹; Ütr. zu nicht belegtem ›etw. durch Mähen auslichten‹.
Belegblock:
v. Keller, Ayrer. Dramen
235, 31
(Nürnb.
1618
): so hat jr Mayestat | Vns semptlich also außgemaht, | Daß wir ein frid baten darnach.