ausmähen,
V.,
rückuml.
›den Bestand einer Gruppe dezimieren, jm. Verluste beibringen‹; Ütr. zu nicht belegtem ›etw. durch Mähen auslichten‹.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen
235, 31
(
Nürnb.
1618
):
so hat jr Mayestat | Vns semptlich also außgemaht, | Daß wir ein frid baten darnach.