ausloben,
V.
1.
›jn./etw. gebührend loben, preisen‹.Belegblock:
Luther, WA
30, 2, 540, 20
(1530
): wenn man Gott selbs aus loben wird, so wird man sein wort und predigt auch aus loben.
2.
›jm. ein Altenteil, ein Erbe, eine Aussteuer zusagen, versprechen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. anloben
Syntagmen:
einen brautschaz a.
; den kindern etw. a.
Belegblock:
Rwb
1, 1058
(a. 1584 f.
).