ausloben,
V.
1.
›jn./etw. gebührend loben, preisen‹.

Belegblock:

Luther, WA
30, 2, 540, 20
(
1530
):
wenn man Gott selbs aus loben wird, so wird man sein wort und predigt auch aus loben.
2.
›jm. ein Altenteil, ein Erbe, eine Aussteuer zusagen, versprechen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
anloben
.
Syntagmen:
einen brautschaz a.
;
den kindern etw. a.

Belegblock:

Rwb
1, 1058
(a.
1584 f.
).