auslösung,
die
.
1.
s.
auslösen
 3.
2.
s.
auslösen
 5.
3.
s.
auslösen
 6.
4.
›Kauf, Einlösung von etw.‹ (zu
auslösen
5); metonymisch: ›Geldbetrag, Ertrag eines Grundstücksverkaufs‹.
Bedeutungsverwandte:
kauf
(
der
) 1; vgl.
ankauf
.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 269, 38
(
schwäb.
,
1616
):
sollen nichts destoweniger die gemeinßleüth die außlösung haben.
Rwb
1, 1059/60
.
5.
›„Enteignung eines Steuerobjekts um den Preis der zu niedrigen Selbsteinschätzung“‹.

Belegblock:

Rwb
1, 1061
(a.
1504
).