auslösung,
die
.1.
s. auslösen
3.2.
s. auslösen
5.3.
s. auslösen
6.4.
›Kauf, Einlösung von etw.‹ (zu auslösen
5); metonymisch: ›Geldbetrag, Ertrag eines Grundstücksverkaufs‹.Bedeutungsverwandte:
kauf
der
) 1; vgl. ankauf
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
1, 269, 38
(schwäb.
, 1616
): sollen nichts destoweniger die gemeinßleüth die außlösung haben.
Rwb
1, 1059/60
.5.
›„Enteignung eines Steuerobjekts um den Preis der zu niedrigen Selbsteinschätzung“‹.Belegblock:
Rwb
1, 1061
(a. 1504
).