auslände,
das
.
›umliegendes Land, außerhalb eines bestimmten Gebietes (z. B. einer Stadt, eines Dorfes, eines Bauernhofes) liegendes Land‹.

Belegblock:

UB Zug
1594, 13
(
halem.
,
1493
):
er sol úns jerlichen von dem uslend 3 f kernen zins geben.
Schweiz. Id.
3, 1311
;
Rwb
1, 1048
.