aushäusig,
Adj.
›auswärtig, aus einer fremden Region oder einem anderen Rechtsbezirk stammend‹;
vgl.
aushausen
 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
ausgeboren
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl
113, 3
(
rib.
, Hs.
18. Jh.
):
das käme ein ausheusiger man, nicht zu Esch veraidt noch verhulden.