aushäusig,
Adj.
›auswärtig, aus einer fremden Region oder einem anderen Rechtsbezirk stammend‹;
vgl.
aushausen
2.Bedeutungsverwandte:
vgl. ausgeboren
Belegblock:
Aubin, Weist. Köln/Brühl
113, 3
(rib.
, Hs. 18. Jh.
): das käme ein ausheusiger man, nicht zu Esch veraidt noch verhulden.