ausfrönen,
V.
›Frondienst leisten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
3
achten
.

Belegblock:

Grimm, Weisth.
6, 404, 44
(
1566
):
so die underthanen in eines gerichtshern fron sind, sol der ander still stehen, bisz sie demselbigen ausgefrönt.