aufzeichner,
aufzeicher,
der
;-/-Ø.
›j., der (auch als obrigkeitlich Beauftragter) etw. schriftlich festhält‹.
Bedeutungsverwandte:
aufmerker
Belegblock:
Welti, Stadtr. Bern
532, 18
(halem.
, 1473
): Swerent die beschouwer vnd uffzeicher, die zuͦ der muͥntz geordnet sind, [...] als dick si notturfft beduncket zuͦ der muͥntz ze sechen.
Maaler
37v
(Zürich
1561
): Ein fleyssiger Aufzeichner vnnd Aufmercker. Annotator.