2
aufwickeln,
aufwiegeln,
V.;
erstgenannte, deutlich häufigere Form deckt sich ausdrucksseitig mit
1
aufwickeln
und kann auch semantisch als Metapher daran angeschlossen werden. Insofern ließe sich auch ein einziges, polysemes, Verb ansetzen, von dem
aufwiegeln
dann unterschieden werden müßte. Hier wird Homonymie angenommen, um die besondere semantische Nähe der Bedeutungen 1 und 2 (s. u.) zu berücksichtigen.
aufwiegeln
ist an
mhd.
wigelen
›schwanken‹
(
Lexer
3, 880
) aus
wëgen
(ebd. 725) anzuschließen.
1.
›jn. (meist: gegen die herrschende Ordnung) aufwiegeln, zur sozialen Unruhe bewegen, veranlassen‹; vereinzelt: ›eine Unruhe, einen Aufstand entfachen‹; offen zu 2.
Bedeutungsverwandte:
anfahen
 5,
angehen
 7,
anheben
 10,
anspinnen
 3,
anstiften
 1,
antriefeln
,
anzetteln
,
beginnen
(V.) 3,
bestehen
 12; vgl.
anbringen
 5,
1
anreisen
 1,
anreisten
,
anrichten
 16,
anrüsten
 1,
anschiften
 2,
anschünden
,
anzünden
 5,
aufbringen
 18,
aufrüren
 2; 3,
aufwegen
 3,
aufweibeln
,
aufwerfen
 10,
aufweisen
 2.

Belegblock:

Schöpper
2b
(
Dortm.
1550
):
Auspicari. Anfahen anheben beginnen angehen bestehen anspinnen antrifflen aufwickeln anzetteln anstifften.
Schwartzenbach
C ijv
(
Frankf.
1564
):
Kriegsempoͤrung auffwicklen / anstifften oder zu werck richten.
Bernoulli, Basler Chron.
5, 384, 12
(
alem.
,
1445
):
Es kam ouch einer von den namhafftigen umb [...], hatt die gemein uffgewicklet hinusz ze louffen.
Rennefahrt, Staat/Kirche Bern
433, 19
(
halem.
,
1585
):
wann sich die selben widerumb in unsere land begaͤben, der empfangnen gnad und gelüpt vergaͤssen und die unsern uffwigglen oder abfuͤren wurden.
Chron. Augsb.
8, 365, 13
(
schwäb.
, zu
1548
):
hat die stat Augspurg für andere ain sonder geschwinden maister und practicierer zum aufwiglen an dem vorgewesnen redelfierer [gehabt].
Ukena, Augsb. Hl. Kreuzsp.
858
(
tir.
,
v. 1494
/
n. 1520
):
Sy wend herren sin mitt gwallt / | Vnd wicklend vff jung vnd allt.
Chron. Augsb.
7, 129, 19
;
Maaler
37v
;
Ulner
27
;
Rwb
1, 967
.
2.
›jm. jn. durch Schüren von Unzufriedenheit aus einem Dienstverhältnis abwerben‹.
Bedeutungsverwandte:
abdingen
 1,
absetzen
 2,
abwendig machen
(s. v.
abwendig
 3); vgl.
aufweisen
 2,
aufwinnen
 2.

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern
470, 6
(
halem.
,
1611
):
das under ihnen, den herren und meisteren keiner dem anderen einichen sölle ufwicklen und mit listen an sich züchen.
Ebd.
640, 1
(
1680
):
einichen gsellen aufwicklen, noch abwendig machen, ab und an sich ziehen
[Regestbeleg].
Roder, Stadtr. Villingen
216, 7
(
önalem.
,
1688
):
weilen sie [knecht] von anderen eingezogen, aufgestiftet, ausgeförschlet, ja gahr abgedingt und aufgewicklet, dardurch sie in ihrer halsstarrigkeit und frechheit gesterckt worden.
Rwb
1, 967
.
3.
›etw. (bereits Erledigtes) wieder vorbringen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
äfern
 4,
aufziehen
 14.

Belegblock:

Rwb
1, 967
(a.
1689
).