aufstützen,
V.;
im eigenen Material außerordentlich schwach belegt, deshalb im folgenden relativ globale Bedeutungserläuterung (sehr differenziert: Schweiz. Id. s. u.
).1.
›etw. schräg aufwärts anlehnen, etw. (Sachen) aufrecht stellen‹; refl.: ›sich erheben, aufkommen, aufsteigen (von Sachen); sich aufrichten (von Personen)‹.Syntagmen:
den laden an das haus a., das fas / den zehenten / die zehntgarbe a.
(›die Zehntgarbe hinstellen‹; als Synekdoche: ›abliefern‹; dazu bdv.: vgl. aufstellen
1); das mer / wetter, die wolke sich a.
; aufgestüzte finger
(›zum Schwur erhobene Finger‹, dazu bdv.: vgl. aufrecken
2).Belegblock:
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
2, 376, 32
(Frankf.
1602
): kam mir plötzlich in dem finstern nebel einer zu roß ins gesicht [...], und wie er mich vernommen, auffstützet, sich zurück wendet.
Schweiz. Id.
11, 1912-1915
.2.
›etw. vorgeben, sich auf etw. berufen‹; Ütr. zu 1.Belegblock:
Jörg, Salat. Reformationschr.
116, 33
(halem.
, 1534
/5
): jr ettlich gar jnbrünstig umranntend, rümtend sich jrs berüffs / stutztennd troͤm und gsichten uff / prophetisiertend / alls ouch ja / sy waͤrennd das userwellt volck.
3.
bedeutungsverwandt zu aufsetzen
11.