aufsandung,
die
;–/ auch
-en.
›Aufgabe von etw.; Verzicht auf etw. (z. B. auf ein Grundbesitztum, ein Amt)‹;
vgl.
aufsand
, aufsenden
2, aufsendung
.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufgift
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
1, 425, 17
(moobd.
, 1725
): so ist auch der kaufer schuldig alßbald sambt dem verkaufer oder genuegsamber aufsandung von ihme sich zum grundbuech zu stellen.
Ebd.
2, 1083, 32
(1640
, Hs. 1690
): Nach aufsantung des richters- und geschwornenambts.
Rintelen, B. Walther
8, 17
Var.; Rwb
1, 947
.