aufsandung,
die
;
–/ auch
-en.
›Aufgabe von etw.; Verzicht auf etw. (z. B. auf ein Grundbesitztum, ein Amt)‹;
vgl.
aufsand
,
aufsenden
 2,
aufsendung
.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufgift
 1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
1, 425, 17
(
moobd.
,
1725
):
so ist auch der kaufer schuldig alßbald sambt dem verkaufer oder genuegsamber aufsandung von ihme sich zum grundbuech zu stellen.
Ebd.
2, 1083, 32
(
1640
, Hs.
1690
):
Nach aufsantung des richters- und geschwornenambts.
Rintelen, B. Walther
8, 17
Var.;
Rwb
1, 947
.