aufsand,
die, der
; -Ø
(für: die
), auch -Ø
(für: der
)/ –.›Aufkündigung eines Lehens; Übertragung eines Grundbesitztums‹; metonymisch: ›Urkunde darüber‹;
vgl.
aufsandung
, aufsenden
2.Obd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl. aufkündung
aufsandbrief
Belegblock:
Uhlirz, Qu. Wien
2, 3, 4415, 26
(moobd.
, 1472
): aufsand ex parte des hauss zum Guldein Engel.
Rintelen, B. Walther
8, 16
(moobd.
, 1552
/8
): das der Kaufer von im noch seinen Erben die Aufsandt nicht bekommen möchte.
Winter, Nöst. Weist.
2, 1121, 18
(moobd.
, 1571
): ein laut deß aufsant und brieflicher urkund in das neu überzuschreiben.
Rintelen, a. a. O.
8, 11
Var.; Rwb
1, 933
.