aufsand,
die, der
;
(für:
die
), auch
(für:
der
)/ –.
›Aufkündigung eines Lehens; Übertragung eines Grundbesitztums‹; metonymisch: ›Urkunde darüber‹;
vgl.
aufsandung
,
aufsenden
 2.
Obd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufkündung
(zum nomen actionis);
aufsandbrief
(zur Metonymie).

Belegblock:

Uhlirz, Qu. Wien
2, 3, 4415, 26
(
moobd.
,
1472
):
aufsand ex parte des hauss zum Guldein Engel.
Rintelen, B. Walther
8, 16
(
moobd.
,
1552
/
8
):
das der Kaufer von im noch seinen Erben die Aufsandt nicht bekommen möchte.
Winter, Nöst. Weist.
2, 1121, 18
(
moobd.
,
1571
):
ein laut deß aufsant und brieflicher urkund in das neu überzuschreiben.
Rintelen, a. a. O.
8, 11
Var.;
Rwb
1, 933
.