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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 07.03.2022 00:51
aufsänder,
der
.
›j., der jm. ein Grundbesitztum aufkündigt‹;
vgl.
aufsenden
2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufkünder
.
Belegblock:
Rwb
1, 947
(
16. Jh.
).