aufrüfen,
aufrufen
(ersteres häufiger belegt), V.,
erstere Form regelmäßig, für die 2. Form keine diesbezüglich interpretierbaren Belege.1.
›jn. (auch: eine Instanz) zusammenrufen, aufbieten; zum Aufbruch rufen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufbieten
ausbieten
Wortbildungen:
aufrufung
Belegblock:
Rennefahrt, Zivilr. Bern
806, 23
(halem.
, 1615
): Von uffruͤffung des grichts. Das gricht soll jedes landtags, wie es sonst brüchlich, uffgeruͤfft werden.
Chron. Augsb.
2, 265, 7
(schwäb.
, Hs. 16. Jh.
): hieß er aufdrumetten und überall aufrüefen darvon.
Rwb
1, 929
; 930
.2.
›etw. öffentlich bekannt machen‹.Bedeutungsverwandte:
ausbieten
aufbieten
auftreiben
Syntagmen:
das erbe / pfand, den kauf a.
Wortbildungen:
aufrufung
Belegblock:
Rwb
1, 929
(a. 1413ff.
); Schweiz. Id.
6, 698
.