aufrüfen,
aufrufen
(ersteres häufiger belegt),
V.,
erstere Form regelmäßig, für die 2. Form keine diesbezüglich interpretierbaren Belege.
1.
›jn. (auch: eine Instanz) zusammenrufen, aufbieten; zum Aufbruch rufen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufbieten
 6,
ausbieten
 2.
Wortbildungen:
aufrufung
1 (a. 1484).

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern
806, 23
(
halem.
,
1615
):
Von uffruͤffung des grichts. Das gricht soll jedes landtags, wie es sonst brüchlich, uffgeruͤfft werden.
Chron. Augsb.
2, 265, 7
(
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
hieß er aufdrumetten und überall aufrüefen darvon.
Rwb
1, 929
;
930
.
2.
›etw. öffentlich bekannt machen‹.
Bedeutungsverwandte:
ausbieten
 7, verkünden; vgl.
aufbieten
 3,
auftreiben
 8.
Syntagmen:
das erbe / pfand, den kauf a.
Wortbildungen:
aufrufung
2.

Belegblock:

Rwb
1, 929
(a.
1413ff.
);
Schweiz. Id.
6, 698
.