aufleggeld,
das
.
›Beitrag zu einer Vereinigung, Zunftbeitrag, Zunftabgabe‹;
vgl.
auflegen
 15.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
amptgeld
,
anleite
 5,
auflaggeld
,
auflegpfennig
.
Syntagmen:
das a. abstatten / entrichten / erlegen / geben / reichen / annemen
;
gewönliches a.

Belegblock:

Wutzel, Rechtsqu. Eferding
174, 48
(
moobd.
,
1689
):
solle ein jeder seinen gebührenten wochenpfennig oder aufleggelt [...] entrichten.
Dief./Wü.
105
;
Rwb
1, 897
;
Schwäb. Wb.
1, 397
.