aufknäufeln,
V.;
zu
Knauf
(
Dwb
5, 1366
).
1.
›jn. plagen, durch den Umgang quälen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
affligieren
.

Belegblock:

Sachs
9, 212, 3
(
Nürnb.
1554
):
sie ist ein böser teufl, | Die dich sonst uber tag auffkneufl.
Ebd.
240, 28
(
1531
):
Keyner hat ein bößre hart, | Als ich selb hab einen fegteuffel | Die in so trutzigklich auff-kneuffel.
2.
im Syntagma
jm. die oren aufknäufeln
›jm. gewaltsam die Ohren öffnen, jn. zum Zuhören zwingen‹.

Belegblock:

Dietz, Wb. Luther
1, 134
.